Wer länger als drei Monate in der Schweiz lebt, muss sich dort gesetzlich krankenversichern lassen. Dass das Schweizer Gesundheitssystem selbst für die Schweizerinnen und Schweizer eine Herausforderung ist, ist kein Geheimnis, doch Zugezogene stehen nicht selten besonders ahnungslos vor der Wahl. Wie Sie den Überblick behalten und welche Vergleichsseiten wirklich taugen, klärt dieser Artikel.
Erster Schritt Grundversicherung
Die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung sind für alle Menschen gleich, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Lediglich bei der Wahl der Kasse können Sie sich also überwältigen lassen. Doch es gibt eine gute Neuigkeit: Da die Leistungen gleich sind, wählen Sie getrost die günstigste mit den niedrigsten Prämien. Mithilfe von einem Versicherungsvergleich finden Sie heraus, welche Kasse die niedrigsten Prämien in Ihrem Wohn-Kanton hat.
Diese Prämien schwanken von Jahr zu Jahr, da die Versicherer die neuen Prämien jedes Jahr neu vorlegen und berechnen müssen. Diese werden im nächsten Schritt vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) geprüft und eventuell genehmigt oder abgelehnt. Daher lohnt sich ein Vergleich der Prämien in jedem Jahr.
Können Zugezogene die Krankenkasse auch wechseln?
Hohe Prämien der obligatorischen Krankenversicherung sind für viele Menschen in der Schweiz ein Schmerzpunkt, da sich einige diese nicht leisten können. Daher vergleichen sie jedes Jahr die verschiedenen Kassen und wechseln in die günstigste in ihrem Kanton. Ein beliebter Weg ist der Anbieter Comparis: Versicherung und Kanton werden ausgewählt, die Art der Versicherung angegeben und Ergebnisse geprüft. Haben auch Zugezogene das Recht, jedes Jahr die Kasse zu wechseln? Die Antwort lautet Ja.
Ausnahmen bei der Versicherungspflicht in der Schweiz für Ausländer
Trotz Ihres Wohnsitzes in der Schweiz für mehr als drei Monate müssen Sie unter Umständen keinen Abschluss bei einem Versicherer abschließen. Die Umstände fallen ins Gewicht, wenn Sie
- Renterin oder Rentner sind, die Ihre Rente aus einem EU- / EFTA- Staat beziehen
- erwerbstätig sind in einem EU- / EFTA- Staat
- Studierende bei vorübergehendem Aufenthalt
- in einer internationalen Organisation, Botschaft oder Konsultat arbeiten (oder Familienmitglieder
Ihre zuständige kommunale oder kantonal Stelle klären Sie über Ihren Sonderfall auf.
Gästeversicherung in Anspruch nehmen
Auch eine Gästeversicherung kann für Sie eine Lösung sein, sollten Sie einen längeren Aufenthalt in der Schweiz planen. Hierfür sollten Sie bei den Versicherungen auf den Websites recherchieren, welche Konditionen für Sie in Frage kommen.
Achtung: Sind Sie mehr als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber versichert, sind Sie automatisch gegen Unfall versichert. Daher benötigen Sie auf keinen Fall eine Zusatzversicherung zur Unfallsdeckung. Sie greift bei Heilungskosten in Berufsunfällen und auch bei Nichtberufsunfällen. Alle anderen wie Selbstständige beispielsweise müssen sich privat versichern oder bei ihrer Kasse.
Verlassen Sie Ihre Arbeitsstelle freiwillig, bleibt ein Versicherungsschutz von 30 Tage erhalten, verlieren Sie Ihren Job unfreiwillig, sind sie beim RAV bei der SUVA versichert gegen Unfall.
Fazit
Auch für Zugezogene in die Schweiz gelten dieselben Rechte und Pflichten bezüglich der Krankenkassen und dem Versicherungsschutz wie für Einheimische. Über alle Eventualitäten können Sie sich also auf den gängigen Seiten informieren und sich die Fragen in einigen Fällen auch in den Servicestellen der Kassen beantworten lassen.